Eltern sind uns wichtig!
Auf die Mitarbeit und Mitverantwortung der Erziehungsberechtigten sind wir angewiesen. Die Elternmitwirkung in der Elternversammlung, dem Elternbeirat und dem Rat der Tageseinrichtung hat insbesondere das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den Mitarbeiterinnen zu beleben und im Rahmen einer Erziehungspartnerschaft den Kindergartenalltag mitzugestalten.
Aber nicht nur diese Gremien sind für die Zusammenarbeit wichtig.
Insbesondere der tägliche Austausch während Tür – und Angelgesprächen, in denen wichtige Informationen über das Kind in der Bring – und Abholsituation ausgetauscht werden, sind Grundlage des situationsorientierten, pädagogischen Handelns.
Die Mitwirkungsgremien
Es gibt unterschiedliche Gremien, die Ihnen als Erziehungsberechtigte die Möglichkeit bieten, in unserer Einrichtung mitzuwirken und die Arbeit mitzugestalten:
Die Elternversammlung
Hier werden z.B. personelle Veränderungen, konzeptionelle und pädagogische Angelegenheite, sowie Öffnungs-und Betreuungszeiten angesprochen. Sie als Eltern haben das Recht sich hierzu zu äußern. In der ersten Versammlung wird der Elternbeirat gewählt.
Der Elternbeirat
Dieses Gremium versteht sich als Bindeglied zwischen Erziehungsberechtigten, Träger und pädagogischen Mitarbeiterinnen. Er agiert eigenständig, kann aber zu seinen Sitzungen auch Mitarbeiterinnen, Trägervertreter und Fachleute einladen. Der Elternbeirat trägt durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zur Mitgestaltung des pädagogischen Kindergartenalltags bei.
Der Rat der Einrichtung
Dem Rat gehören die Vertreter des Elternbeirats, Vertreter des Träges, sowie Vertreter der pädagogischen Fachkräfte an. Er berät über Grundsätze der pädagogischen Erziehungs- und Bildungsarbeit, räumliche, sachliche und personelle Ausstattung, Öffnungs- und Schließzeiten sowie die Aufnahmekriterien.
Schweigepflicht und Datenschutz
Die Mitglieder des Elternbeirat, sowie auch die Trägervertreter und das pädagogische Personal gehen sensibel mit den Inhalten der jeweiligen Sitzungen um. Alle Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht und beachten den gesetzlichen Datenschutz.
Auch Eltern und Gäste, die sich in unserer Einrichtung z.B. in der Eingewöhnungszeit oder zu Hospitationszwecken aufhalten, werden auf ihre Schweigepflicht hingewiesen. D.h. über Vorfälle oder Beobachtungen zu anderen Familien, Kindern, Mitarbeiter*innen und sonstigen Personen soll Stillschweigen bewahrt werden.
Die Handynutzung, sowie das generelle Fotografieren in der gesamten Einrichtung, sowie bei Veranstaltungen ist nicht gestattet.