Instutionelles Schutzkonzept

Die Kath. Kita gem. GmbH`s des Erzbistums Paderborn haben gemeinsam ein Schutzkonzept entwickelt. Durch die Einführung wird die Vorraussetzung für einen pädagogischen- professionellen Umgang mit sexualisierter Gewalt geschaffen.

Die christliche Grundhaltung fließt in die Strukturen und Konzepte derTageseinrichtungen ein. Gleichzeitig beschreibt das "Institutionelle Schutzkonzept" die verschiedenen Maßnahmen zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt.

Ein wichtiger Bestandteil ist der Verhaltneskodex, der ein gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame Haltung der in den Einrichtungen tätigen Kräfte, gegenüber seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt symbolisiert.

Aufsichtspflicht

Unsere Aufsichtspflicht beginnt, sobald eine Bezugsperson einer Mitarbeiterin das Kind übergeben hat.

Zu der Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes gehört es, ihm viele Erfahrungsräume zu ermöglichen. Eines unserer Ziele ist es, dass die Kinder selbständig werden und ihre Selbstbildungspotentiale weiter entwickeln können. Hierfür benötigen sie anregungsreiche Räume.

Somit können die Kinder eigenständig und selbstbestimmt die Funktionsräume unserer Einrichtung nutzen.
Hierbei berücksichtigen wir den jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes und besprechen Gefahren und Regeln.

Unsere Aufsichtspflicht endet, wenn eine Mitarbeiterin das Kind der jeweiligen, von den Erziehungsberechtigten benannten Bezugsperson wieder übergibt.

Die jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften werden gemäß den Richtlinien der Unfallkasse NRW eingehalten.

Schutzauftrag

Zur Sicherstellung des Schutzauftrags bei dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach §8a und § 77a SGB VIII (für Träger von Tageseinrichtungen), besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Träger und dem Amt für Jugend, Familie, Senioren, Soziales der Stadt Hemer.

Der Träger, das Personal der Einrichtung und das Jugendamt arbeiten eng und vertrauensvoll im Interesse der zu schützenden Kinder und Jugendlichen zusammen.

Im Verdachtsfall steht den Mitarbeiterinnen die Fachkraft zum Kinderschutz §8a des örtlichen Caritasverbands in Iserlohn zur Verfügung. Auch hier besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Tageseinrichtung und dem Caritasverband. Diese wurde von Seiten des Trägers koordiniert.

Sexuelle Übergriffe/Missbrauch

Wir respektieren das Kind in seiner Intimität und mit seinem Schamgefühl. Wir achten darauf, dass die Kinder geschützt vor fremdem Blicken sind. Dieses gilt insbesondere während der Wickelsituation und beim Toilettengang der Kinder. Im Sommer, z.B. beim Plantschen, sind die Kinder mindestens mit Badesachen bekleidet und das Abduschen und Umziehen geschieht im verschlossenen Waschraum.

In Doktorspielen oder auch in Vater-Mutter-Kind-Spielen gehen die Kinder gemeinsam auf "Körper- Entdeckungs - Reise". Beim Ausprobieren kann es aber auch zu Grenzverletzungen kommen. Grenzen können unabsichtlich verletzt und durch eine Entschuldigung korrigiert werden.

Ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden bzw. das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt.

Sexueller Missbrauch liegt vor, wenn jede sexuelle Handlung (auch verbale Übergriffe) eines Erwachsenen oder Jugendlichen, die an oder vor einem Kind stattfindet.

Sollten wir feststellen, dass ein sexueller Missbrauch oder Übergriff vorliegt, ist es unsere pädagogische Verantwortung einzugreifen. Dazu sind wir durch den gesetzlichen Kinderschutzauftrag verpflichtet.